Wann stellen ungleichmäßige Schmutzablagerungen einen Mangel dar?
Wo liegt der Unterschied zwischen der akzeptierten „Patina“ und der negativen Fassaden-Verschmutzung? Ist der Architekt verpflichtet, den Bauherrn auf zu erwartende Verschmutzungen hinzuweisen? Stellt die Abweichung „makelloser Entwurf ./. Verschmutzung“ einen Planungsfehler dar?
All diese oder ähnliche Fragen treten immer wieder auf bei Sichtbeton-Bewertungen.
Wenn ich weiß, dass fehlende konstruktive Maßnahmen (z. B. Gefälle) zu Abweichungen und Schäden führen, dann muss ich als Planer entsprechend reagieren.
Verschmutzungen dürfen nicht gleichgesetzt werden mit einer „Patina“. „Strukturierungen“ in der Fassadenfläche sollen Verschmutzungen nicht kaschieren, sondern sollen diese durch konstruktive Ausbildungen, z. B. durch Gefälle, vermeiden.
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Abb. 5.2-1: Trichterförmige Schmutzansammlung |
Abb. 5.2-3: Wasserableitung? |
Bei der Planung von An- und Abschlüssen haben bautechnische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen Aspekten. Dies gibt einen ständigen Streit zwischen dem Entwurfs- und dem konstruktiven Planer.
Die Natur lehrt uns allein durch das Hinsehen, was falsch oder was richtig ist!
Deshalb steht im Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] u. a.:
„Bei bewitterten Ansichtsflächen muss eine kontrollierte Ableitung des Regenwassers geplant werden, um Schmutzfahnen auf der Betonfläche zu verhindern.“
Abb. 5.2-2: Tropfkanten?
Abb. 5.2-2: Tropfkanten – bessere Anhaftkanten !
Eine unkontrollierte Verschmutzung der Fassade kann auf Dauer verhindert werden durch richtige Ausbildung der baulichen Details.
Richtiges Konstruieren (aus dem Lateinischen übersetzt = zusammenfügen) muss vom planenden Unternehmen wieder erlernt werden.
Baukonstruktion muss „in Fleisch und Blut“ übergehen. Jedoch wer lehrt uns dies noch? Im „Sichtbeton-Atlas“ [3.3] werden diverse Detail-Vorschläge dargestellt.
Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, die Fassaden-Verschmutzungen als „Mangel“ beurteilen
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