Herstellungstechnische Grenzen
Im Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] sind Einschränkungen der zu erwartenden Sichtbetonqualität formuliert als
- „technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbare Anforderungen“ oder
- „eingeschränkt vermeidbare Abweichungen“
(siehe nachfolgende Tabelle 3.1.2-1)
Das heißt, im Vorfeld werden „Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten“ festgeschrieben, d. h. alle Unregelmäßigkeiten sind (gem. Merkblatt) hinzunehmen!
Wenn also „nur“ das „Sichtbeton-Merkblatt“ vereinbart wurde, ist praktisch keine besonders hochwertige Sichtbetonqualität zu erwarten, da auf Einschränkungen bereits hingewiesen wird.
Der Sichtbeton-Planer, i.d.R. der Architekt, muss auf die „Einschränkungen“ im Sichtbeton-Merkblatt hinweisen, da der Bauherr diese im Normalfall nicht kennt.
Um hochwertige Sichtbetonflächen zu erhalten, muss „mit Worten geplant“, d. h. es müssen umfangreiche zusätzliche technische Vorbemerkungen zum Sichtbeton aufgestellt werden.
Andernfalls sind Enttäuschungen seitens des Bauherrn vorprogrammiert!
Abbi.3.1.2-1 Betonkosmetik: Sichtbetonklasse SB4
Tabelle-Nr. 3.1.2-1: herstellungstechnische Sichtbeton-Grenzen ( Ortbeton )
nach Merkblatt „Sichtbeton“ Abs. 5.1.2 Ausführbarkeit [2.1.1]
| Stichwort
| Technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbare
Anforderungen
| Eingeschränkt
vermeidbare
Abweichungen
| Vermeidbare
Abweichung
|
1 |
„Farbtönung“
Farbton |
Gleichmäßiger Farbton aller Ansichtsflächen
Farbton- und Textur- gleichheit im Bereich von Schalungsstößen
|
Wolkenbildung + Marmorierungen
Leichte Farbunterschiede zwischen aufeinander
folgenden Schüttlagen |
Farb- und Texturunterschiede durch unsachgemäß gelagerte
Schalung
Unterschiedlichen Oberflächenqualitäten (Farbton/Textur) durch unsachgemäß gelagerte Schalung
|
2 |
„Poren“
Lunker |
Gleichmäßige
Porenstruktur
(Porengröße +
-verteilung)
Porenfreie Ansichtsflächen |
Porenanhäufung im oberen Teil vertikaler Bauteile |
|
3 |
„Ausblutungen“
„Kanten-abbrüche“ |
ungefasste, scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche und
Ausblutungen |
Geringe Ausblutungen an Stößen zwischen Schalbrettern bzw. -elementen,
Ankerlöchern u. ä. |
Starke Ausblutungen
an Schalbrett- und
Schalelementstößen
sowie an Bauteilanschlüssen und Ankerlöchern |
4 |
„Rostspuren“ |
|
Rostspuren an
Untersichten von horizontalen Bau-teilen.
Einzelne Kalk- und Rostfahnen an
vertikalen Bauteilen |
Häufung von Rostfahnen an vertikalen Bauteilen,
sowie Rostspuren durch zurückgelassene Bewehrungsreste an en Untersichten horizontaler Bauteile |
5 |
„Kiesnester“
Schüttlagen |
|
|
Fehler beim Einbringen und Verdichten
(z. B. Kiesnester,
starke sichtbare
Schüttlagen) |
6 |
„Mörtelreste“,
„Nasen“ |
|
|
Herunter laufende
Mörtelreste („Nasen“)
durch undichte Arbeitsfugen an vertikalen Bau-teilen |
7 |
„Schalungs-anker“
Ankerlöcher |
|
|
Willkürliche, ungeordnete Anordnung von Schalungsankern, unsauberer oder unterschiedlicher Verschluss von Ankerlöcher – falls gefordert |
8 |
Versätze
Schalelement-stöße |
|
|
Versätze > 10 mm
zwischen Schalelementstößen und an Bauteilanschlüssen |
9 |
„Ausblühung“ |
Ausblühungsfreie Ansichtsflächen von Ortbetonbauteilen |
|
|
10 |
Abzeichnung der Bewehrung |
|
Abzeichnung der Bewehrung oder des Grobkorns |
|
11 |
Schleppwasser-
effekt |
|
Schleppwassereffekt in geringerer Anzahl und Ausdehnung |
Stark ausgeprägte Schleppwassereffekte |
Abb. 3.1.2-2: Sichtbetonklasse SB4 erfüllt? Abb. 3.1.2-3: Sichtbetonklasse SB4 erfüllt?
Empfehlung:
Hinweise für zulässige Sichtbeton-Ebenheitsabweichungen („Toleranzen“)
siehe Kapitel 3.1.4
|
Tabelle-Nr. 3.1.2 – 2 : Anforderungen an die Ausführung
| Stichwort
| Merkblatt Sichtbeton [2.1.1]
| Bemerkungen
|
1 |
„sichtbare“
Abstandhalter |
Abs. 6.2 Bewehrung + Einbauteile
(1) „Die Auflagerungspunkte und -flächen der Abstandhalter sind im Allgemeinen an der Betonoberfläche erkennbar. Ein Probeeinsatz zur Vorlage und Abstimmung mit dem AG wird empfohlen.“
Auch das Merkblatt „Abstandhalter“ [2.1.6] weist darauf hin, dass „die Auflagerungspunkte und –flächen der Abstandhalter … im Allgemeinen an der Betonoberfläche erkennbar“ bleiben. |
Ein sich Abzeichnen der Abstandhalter in der Sichtfläche kann durch besondere Maßnahmen verhindert werden, z.B. „Aufhängung“ der Bewehrung. Dies muss jedoch vereinbart werden (Kosten)!
Eine Planung u. a. über die Lage, Anordnung, Form der Abstandhalter ist erforderlich. |
2 |
scharfe,
spitzwinklige Kanten:
Abplatzungen |
Abs.5.1.3 techn. Grundsätze:
„Bei der Planung und Ausschreibung von spitzwinklig zulaufenden Wänden, scharfen Ecken, Kanten u. ä. ist zu beachten, dass beim Ausschalen trotz großer Sorgfalt Kanten abbrechen können“. |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
3 |
Abzeichnung von
Befestigungsmittel,
z.B. Nagel-, Schraubköpfe |
Abs. 5.1.4.3 Trägerschalung:
(b) „Auf der Ansichtsfläche zeichnen sich die Befestigungsmittel ab.“ [Die Schalhaut wird i.d.R. auf die Trägerlage aufgeschraubt bzw. genagelt.“ |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
4 |
Undichte Schalhaut bzw.
Schalungsstöße, z. B.
Arbeitsfugen, Türleibungen |
Abs. 6.1 Schalung:
(6) „Abdichtungen (Silikon oder komprimierbare, geschlossen-zellige Fugeneinlagen) können die Dichtheit erhöhen.“ |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
5 |
Rostverfärbungen an
Deckenuntersichten |
Abs. 6.2 Bewehrung:
(4) „Bei längeren Standzeiten besteht bei horizontalen Bauteilen die Gefahr, dass Rostpartikel vom Bewehrungsstahl auf die Schalung fallen und nicht entfernt werden können“. |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
6 |
Rostverfärbungen an
Wänden, Stützen |
Abs. 6.4 Bauausführung:
(9) „Die vertikalen Ansichtsflächen sind vor Rostverschmutzungen zu schützen.“ (z. B. Anschlussbewehrung) |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
7 |
Decken-Wand-Ixel:
„Arbeitsfuge“
„Betonnase“ auslaufender Zementleim |
Abs. 6.4 Bauausführung:
(4) „Vermeidung der Verschmutzung der Ansichtsfläche durch auslaufenden Zementleim“
[Aufgetretene Verschmutzungen sind im frischen Zustand mit Wasser zu entfernen.] |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
8 |
Abzeichnung von z. B. Kanthölzern auf der Deckenunterseite |
Abs. 6.4 Bauausführung:
(7) „Bei der Nachbehandlung durch Abdecken mit Folie dürfen sich keine Hilfsmittel wie Kanthölzer usw. auf den Flächen abzeichnen.“ |
ggf. Bedenkenanmeldung
erforderlich |
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