Sichtbeton Grenzen (Auszug aus Buch "Sichtbeton Handbuch")
 

Herstellungstechnische Grenzen

Im Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] sind Einschränkungen der zu erwartenden Sichtbetonqualität formuliert als
- „technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbare Anforderungen“ oder
-  „eingeschränkt vermeidbare Abweichungen“
    (siehe nachfolgende Tabelle 3.1.2-1)

Das heißt, im Vorfeld werden „Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten“ festgeschrieben, d. h. alle Unregelmäßigkeiten sind (gem. Merkblatt) hinzunehmen!
Wenn also „nur“ das „Sichtbeton-Merkblatt“ vereinbart wurde, ist praktisch keine besonders hochwertige Sichtbetonqualität zu erwarten, da auf Einschränkungen bereits hingewiesen wird.
Der Sichtbeton-Planer, i.d.R. der Architekt, muss auf die „Einschränkungen“ im Sichtbeton-Merkblatt hinweisen, da der Bauherr diese im Normalfall nicht kennt.

Um hochwertige Sichtbetonflächen zu erhalten, muss „mit Worten geplant“, d. h. es müssen umfangreiche zusätzliche technische Vorbemerkungen zum Sichtbeton aufgestellt werden.
Andernfalls sind Enttäuschungen seitens des Bauherrn vorprogrammiert!


Abbi.3.1.2-1 Betonkosmetik: Sichtbetonklasse SB4

Tabelle-Nr. 3.1.2-1: herstellungstechnische Sichtbeton-Grenzen ( Ortbeton )
nach Merkblatt „Sichtbeton“ Abs. 5.1.2 Ausführbarkeit  [2.1.1]

 

Stichwort

Technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbare
Anforderungen

Eingeschränkt
vermeidbare
Abweichungen

Vermeidbare
Abweichung

1

„Farbtönung“

 

 

Farbton

Gleichmäßiger Farbton aller Ansichtsflächen

 


Farbton- und Textur- gleichheit im Bereich von Schalungsstößen

Wolkenbildung + Marmorierungen
Leichte Farbunterschiede zwischen aufeinander
folgenden Schüttlagen

Farb- und Texturunterschiede durch unsachgemäß gelagerte
Schalung



Unterschiedlichen Oberflächenqualitäten (Farbton/Textur) durch unsachgemäß gelagerte Schalung

2

„Poren“

Lunker

Gleichmäßige
Porenstruktur
(Porengröße +
-verteilung)
Porenfreie Ansichtsflächen

Porenanhäufung im oberen Teil vertikaler Bauteile

 

3

„Ausblutungen“

„Kanten-abbrüche“

ungefasste, scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche und
Ausblutungen

Geringe Ausblutungen an Stößen zwischen Schalbrettern bzw. -elementen,
Ankerlöchern u. ä.

Starke Ausblutungen
an Schalbrett- und
Schalelementstößen
sowie an Bauteilanschlüssen und Ankerlöchern

4

„Rostspuren“

 

Rostspuren an
Untersichten von horizontalen Bau-teilen.
Einzelne Kalk- und Rostfahnen an
vertikalen Bauteilen

Häufung von Rostfahnen an vertikalen Bauteilen,

sowie Rostspuren durch zurückgelassene Bewehrungsreste an en Untersichten horizontaler Bauteile

5

„Kiesnester“

Schüttlagen

 

 

Fehler beim Einbringen und Verdichten
(z. B. Kiesnester,
starke sichtbare
Schüttlagen)

6

„Mörtelreste“,

„Nasen“

 

 

Herunter laufende
Mörtelreste („Nasen“)
durch undichte Arbeitsfugen an vertikalen Bau-teilen

7

„Schalungs-anker“

Ankerlöcher

 

 

Willkürliche, ungeordnete Anordnung von Schalungsankern, unsauberer oder unterschiedlicher Verschluss von Ankerlöcher – falls gefordert

8

Versätze
Schalelement-stöße

 

 

Versätze > 10 mm
zwischen Schalelementstößen und an Bauteilanschlüssen

9

„Ausblühung“

Ausblühungsfreie Ansichtsflächen von Ortbetonbauteilen

 

 

 

10

Abzeichnung der Bewehrung

 

Abzeichnung der Bewehrung oder des Grobkorns

 

 

11

Schleppwasser-
effekt

 

Schleppwassereffekt in geringerer Anzahl und Ausdehnung

Stark ausgeprägte Schleppwassereffekte

  

Abb. 3.1.2-2: Sichtbetonklasse SB4 erfüllt?     Abb. 3.1.2-3: Sichtbetonklasse SB4 erfüllt?

 

Empfehlung:
Hinweise für zulässige Sichtbeton-Ebenheitsabweichungen („Toleranzen“)
siehe Kapitel 3.1.4

 

 

Tabelle-Nr. 3.1.2 – 2 : Anforderungen an die Ausführung

 

Stichwort

Merkblatt Sichtbeton  [2.1.1]

Bemerkungen

1

„sichtbare“
Abstandhalter

Abs. 6.2 Bewehrung + Einbauteile
(1) „Die Auflagerungspunkte und   -flächen der Abstandhalter sind im Allgemeinen an der Betonoberfläche erkennbar. Ein Probeeinsatz zur Vorlage und Abstimmung mit dem AG wird empfohlen.“
Auch das Merkblatt „Abstandhalter“ [2.1.6] weist darauf hin, dass „die Auflagerungspunkte und –flächen der Abstandhalter … im Allgemeinen an der Betonoberfläche erkennbar“ bleiben.

Ein sich Abzeichnen der Abstandhalter in der Sichtfläche kann durch besondere Maßnahmen verhindert werden, z.B. „Aufhängung“ der Bewehrung. Dies muss jedoch vereinbart werden (Kosten)!

 

Eine Planung u. a. über die Lage, Anordnung, Form der Abstandhalter ist erforderlich.

2

scharfe,
 spitzwinklige Kanten:
Abplatzungen

Abs.5.1.3 techn. Grundsätze:
„Bei der Planung und Ausschreibung von spitzwinklig zulaufenden Wänden, scharfen Ecken, Kanten u. ä. ist zu beachten, dass beim Ausschalen trotz großer Sorgfalt Kanten abbrechen können“.

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

3

Abzeichnung von
Befestigungsmittel,
z.B. Nagel-, Schraubköpfe

Abs. 5.1.4.3 Trägerschalung:
(b) „Auf der Ansichtsfläche zeichnen sich die Befestigungsmittel ab.“ [Die Schalhaut wird i.d.R. auf die Trägerlage aufgeschraubt bzw. genagelt.“

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

4

Undichte Schalhaut bzw.
Schalungsstöße, z. B.
Arbeitsfugen, Türleibungen

Abs. 6.1 Schalung:
(6) „Abdichtungen (Silikon oder komprimierbare, geschlossen-zellige Fugeneinlagen) können die Dichtheit erhöhen.“

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

5

Rostverfärbungen an
Deckenuntersichten

Abs. 6.2 Bewehrung:
(4) „Bei längeren Standzeiten besteht bei horizontalen Bauteilen die Gefahr, dass Rostpartikel vom Bewehrungsstahl auf die Schalung fallen und nicht entfernt werden können“.

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

6

Rostverfärbungen an
Wänden, Stützen

Abs. 6.4 Bauausführung:
(9) „Die vertikalen Ansichtsflächen sind vor Rostverschmutzungen zu schützen.“ (z. B. Anschlussbewehrung)

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

7

Decken-Wand-Ixel:
„Arbeitsfuge“
„Betonnase“ auslaufender Zementleim

Abs. 6.4 Bauausführung:
(4) „Vermeidung der Verschmutzung der Ansichtsfläche durch auslaufenden Zementleim“
[Aufgetretene Verschmutzungen sind im frischen Zustand mit Wasser zu entfernen.]

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich

8

Abzeichnung von z. B. Kanthölzern auf der Deckenunterseite

Abs. 6.4 Bauausführung:
(7) „Bei der Nachbehandlung durch Abdecken mit Folie dürfen sich keine Hilfsmittel wie Kanthölzer usw. auf den Flächen abzeichnen.“

ggf. Bedenkenanmeldung
 erforderlich