Sichtbeton Musterflächen

 
 

Musterflächen, Erprobungsflächen, Referenzobjekte

Musterflächen, sind unter normalen handwerklichen, witterungsbedingten Gegebenheiten auszuführen, entweder vor Beginn des Bauwerks oder innerhalb des Gebäudes, am besten bereits im Untergeschoss als Erprobungsfläche für die Sichtbetonarbeiten.
Darin müssen alle „Details“ entsprechend dem Anforderungsprofil enthalten sein.

Erprobungsflächen (Musterflächen) sind so zu wählen, dass sie hinsichtlich ihrer Abmessungen (Decken-, Wanddicke), Öffnungen (Aussparungen), Bewehrungsgrad (Stahlmenge), Schalungsgrad (Verhältnis Beton zur Schalfläche) usw. dem geplanten Bauwerk (M 1:1) entsprechen.
Aus geeigneten Erprobungsflächen, sind Ansichtsflächen auszusuchen, die die vertragliche Referenz definieren, sog. „Referenzflächen“.
Ein „Abnahmeprotokoll“ darüber ist zu erstellen, welches Grundlage wird für die zukünftige Sichtbeton-Beurteilung.
Die Abnahme dieser Fläche sollte unter den gleichen Voraussetzungen (Lichtverhältnisse, Betrachtungsabstand usw.), die der späteren Nutzung entsprechen, erfolgen.

Musterflächen
Abb. 3.1.6-1: Musterflächen Sichtbetonoberfläche – Betrachtungsabstand !