Sichtbeton Rissbreitenbeschränkung (Auszug aus Buch "Sichtbeton Handbuch")
 

Risse können trotz fachgerechter Planung und Ausführung nicht absolut verhindert werden, d. h. man kann nur die Rissbreite beschränken.
Risse gehören zum Bemessungsprinzip der Stahlbetonbauweise. In der Statik ist die „Beschränkung der Rissbreiten“ nach DIN 1045-1 [1.4] zu berücksichtigen.

Beim Sichtbeton können „Risse“ die Optik („Geltungsfunktion“), aber auch die Gebrauchstauglichkeit (u. a. Dauerhaftigkeit) beeinträchtigen.
„Risse“ sind von einem „sachkundigen Planer“ [2.3], d. h. Beton-Sachverständigen, zu beschreiben und zu beurteilen, siehe auch Kap. 4.2.2.1

Beschreibung: PA300046
Abb. 2.1.4-1: Betonstelen: Risse

Auszug aus Zeitungsartikel zum Thema Betonstelen, Architekt Eisenman: [4.11]

„Was ist so schlimm an den Rissen? Als wir mit den Planungen anfingen, wussten wir das. Die Stiftung wusste es, der Bundestag wusste es, die Experten, die den Beton entwickelt haben. … Letztlich sind der Architekt und der Bauherr verantwortlich.“


Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit des Sichtbetons sind u.a. erfüllt, wenn die Anforderungen gem. nachfolgender Tabelle eingehalten sind.

Tabelle 2.1.4-1: (Auszug aus Tabelle 18, DIN 1045-1)

Umgebungsklasse für Bewehrungskorrosion

Anforderungsklasse
Stahlbetonbauteile

Rechenwert der Rissbreite wk [mm]

 

XC1 (Innenbauteil)

 

F

 

0,4

 

XC2, XC3, XC4

 

E

 

0,3

 

XD1, XD2, XD3,
XS1, XS2, XS3

 

E

 

0,3

Die DIN 1045-1 [1.4] Abs. 11.2.1 (6) weist jedoch auch auf folgendes hin:
„Für Bauteile mit besonderen Anforderungen können strengere Begrenzungen der Rissbreite erforderlich sein. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieser Norm.“

Dies trifft sinngemäß nicht nur für WU-Beton, sondern auch, insbesondere für Sichtbeton zu.

Rissbreitenbeschränkung
Abb. 2.1.4-2: Risse an auskragender Sichtbeton-Decke

 

Empfehlung:
Höhere Anforderungen an die Rissbreite können z. B. an das Erscheinungsbild eines Sichtbeton-Bauteils gestellt werden, dies muss jedoch gesondert vereinbart werden!